Wichtige Änderung bei der Antennenversorgung in Mehrfamilienhäusern im Ort Königswartha ab dem 01.07.2024

Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Ab dem 1. Juli 2024 gibt es eine maßgebliche Veränderung im Bereich der Antennenversorgung für Mieter in Mehrfamilienhäusern. Das bisherige Nebenkostenprivileg, das Vermietern gestattete, die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung von Antennenanlagen über die Nebenkosten abzurechnen, wird zum 30. Juni 2024 aufgehoben.

Regionales Netz im Ort – Kein Zusammenhang mit Fernsehwerbungsofferten

Als regionaler Versorger betreiben wir ein Netz im Ort, um eine hochwertige Rundfunk- und Fernsehversorgung sicherzustellen. Es ist von Bedeutung zu betonen, dass die Angebote aus der Fernsehwerbung zum Abschluss neuer Antennenverträge keinerlei Verbindung zu unserem spezifischen Ortsnetzangebot haben. Unser Fokus liegt auf der Bereitstellung zuverlässiger Dienstleistungen innerhalb unseres regionalen Netzwerks.

Änderung der Praxis in Bezug auf die Abrechnung

Die anstehenden Veränderungen beziehen sich in erster Linie auf die Abrechnungspraxis. Anstatt der Abrechnung in den Nebenkosten, bieten wir nun Verträge an und stellen Ihnen die Leistung direkt in Rechnung.

Wahlmöglichkeiten für die Nutzer

Wer weiterhin das gewohnte Programm nutzen möchte, kann einfach das Vertragsangebot annehmen und den ausgefüllten Anmeldebogen zurücksenden. Die Jahresrechnung für die Antennenversorgung wird dann direkt an Sie ausgestellt - für das Jahr 2024 erfolgt dies anteilig. Die bis zum 30.06.2024 anfallenden Kosten fließen wie bisher in Ihre Nebenkostenabrechnung ein.

Wie geht es nun weiter? Individuelle Verträge und gesonderte Schreiben an Mieter

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs werden wir als Betreiber der Antennenanlage im Ort Königswartha, und somit als Ihr Fernseh- und Rundfunkversorger, auf Sie als Mieter zukommen. Im Mai/Juni 2024 erhalten die betroffenen Mieter gesonderte Schreiben, in denen nochmals über die bevorstehenden Veränderungen informiert wird. Diese Schreiben enthalten auch entsprechende Verträge, um die zukünftige (ab 01.07.2024) Antennenversorgung in Ihrer Wohnung zu sichern.

Wir als Netzbetreiber im Ort Königswartha möchten Sie weiterhin mit unserem Fernseh- und Rundfunkangebot versorgen. Es bedarf grundsätzlich keiner Änderungen an der Infrastruktur, da diese bereits in Ihrer Wohnung oder dem Gebäude vorhanden ist.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Fragen zu klären und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.


Ihre Versorgungs GmbH Königswartha
Bereich Antenne

 

Markus Mörbe
Geschäftsführer