Abschaltung der analogen UKW-Hörfunkverbreitung zum 31. Dezember 2025
WICHTIGE INFORMATION
Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat verfügt, dass die analoge Verbreitung von UKW-Hörfunkprogrammen im Kabelnetz Königswartha zum 31. Dezember 2025 beendet werden muss.
Ab diesem Zeitpunkt ist die analoge Übertragung von Radioprogrammen nicht mehr zulässig. Die bisher erteilte Ausnahmegenehmigung für das Kabelnetz Königswartha wird von der SLM nicht verlängert.
Für den weiteren Empfang von Radioprogrammen stehen Ihnen die digitalen Radiokanäle zur Verfügung, die zusammen mit den digitalen Fernsehprogrammen übertragen werden. Diese können über handelsübliche Fernsehgeräte oder geeignete Digitalreceiver empfangen werden.
Stand: 30.10.2025